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Eure Hilfe ist gefragt!

Jobben für den guten Zweck!

Am Donnerstag, dem 03. Juli, ist es wieder einmal soweit: Schülerinnen und Schüler arbeiten einen Tag lang und spenden das verdiente Geld für Jugendprojekte, überwiegend in Südosteuropa!

Was ist der „Soziale Tag? 

Noch immer leiden ganz besonders Kinder und Jugendliche unter dem Zerfall der ehemaligen Balkanstaaten. Die Kriege und die Zerstörung der vorherigen Strukturen haben bis heute ihre Spuren hinterlassen und fordern unsere Hilfe und Unterstützung heraus. 

Der „Soziale Tag“ findet bundesweit statt. An diesem Tag tauschen Deutschlands Schüler einen Tag lang das Klassenzimmer gegen einen Arbeitsplatz und spenden anschließend ihren Lohn. Die zusammengekommenen Spendengelder werden ausschließlich für soziale Projekte für Jugendliche in Südosteuropa und Jordanien, wo viele syrische Flüchtlinge Schutz suchen, verwendet. Organisiert wird dieser Tag von „Schüler Helfen Leben“, einer Initiative, die 1992 während des Jugoslawienkrieges entstand und seit 1998 den Sozialen Tag ausrichtet.

Ganz viele Ideen und auch Informationen, z. B. über die Projekte, findet man unter www.sozialertag.de.

Was muss ich wissen?

Der „Soziale Tag“ ist eine schulische Veranstaltung. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht aber nicht.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss trotzdem beachtet werden. Aus diesem Grunde möchten wir grundsätzlich nur Schülerinnen und Schüler von Klassenstufe 8 bis Jahrgang 11 bei Teilnahme am Sozialen Tag vom Unterricht freistellen.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 können selbstverständlich auch in gewissem Rahmen „Gutes tun“, allerdings nicht in Betrieben und nur in zeitlich begrenztem Umfang. Beispielsweise könnte man sich genauso gut am Nachmittag zu Hause im Auftrag der Eltern gegen Bezahlung und per Arbeitsvertrag nützlich machen und so weiter. Selbstverständlich bedeutet dies für die Betreffenden aber zumindest die Befreiung von den Hausaufgaben an diesem Tag!

Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und Eignung der Beschäftigung sollten auf jeden Fall beachtet werden. Ganz besonders für die unteren Klassen ist es wichtig, dass die Klassenlehrer sich von einer altersgemäßen Art des „Arbeitsverhältnisses“ überzeugen und nur zu geeigneten ihre Zustimmung bzw. Unterschrift geben. Hier ist nicht an einen achtstündigen Arbeitstag in Industriebetrieben zu denken, sondern eher an entsprechende Tätigkeiten in Familie, Nachbarschaft, Bekanntenkreis usw. Erfahrungsgemäß handelt es sich hierbei um Aufräumen, Gartenarbeit (nicht als reguläre Erntehelfer!) usw.

Der Unfallversicherungsschutz während der Tätigkeit und auf dem Hin- und Rückweg ist im Rahmen der durch den GUV gewährleisteten Schülerunfallversicherung gegeben.

Eine Haftpflichtversicherung der Schülerinnen/Schüler wird durch "Schüler helfen Leben" bzw. deren Vertragspartner gestellt.

Was muss ich tun?

Wer Interesse hat, auf diese Weise zu helfen, sucht sich ind er Familie, in der Bekanntschaft, bei Firmen einen Job für einen Tag. Anschließend holt man sich ein Arbeitsvertragsexemplar im Sekretariat.

Der potentielle "Arbeitgeber" füllt das Exemplar mit seinen Angaben (auch zum vereinbarten Stundenlohn) aus und unterschreibt. 

Der von der Schülerin/dem Schüler sowie einem Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) unterschriebene vertrag wird von der Klassenlehrerin/dem Klasenlehrer abgezeichnet.

Seite 1 des Vertrages wird an SHL geschickt, kann aber auch in der Schule zur Weiterleitung abgegeben werden. Seite 2 ist für die Schule bestimmt (über die Klassenleitung oder im Sekretariat für Herrn Bomblat abgeben). Seite 3 (mit Überweisungsvordruck) ist für den Arbeitgeber, der das erarbeitete Geld an "Schüler helfen leben" überweist.

Schon jetzt herzlichen Dank an alle, die sich an diesem Tag für einen guten Zweck engagieren!

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