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SOR-SMC-klein-2Muss ich als Immigrant_in die Sprache des Landes lernen, in dem ich nun lebe? Was soll oder muss ich über dieses Land wissen? Muss ich mich an die Gegebenheiten eines Landes anpassen? – Gibt es eine Integrationspflicht?

Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, lud die AG „ Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ die Schulöffentlichkeit zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ein. Die Veranstaltung fand am 2.7.2014 statt.

Gast war Claudia Lühmann, die als Programmbereichsleiterin der Volkshochschule (VHS) Buxtehude für Gesellschaft, Politik, Deutsch und Integration arbeitet. Zur ihren Aufgaben gehört es auch, Immigrant_innen in Deutsch und in den so genannten Integrationskursen zu unterrichten.

Zunächst trugen Dominik Lange und Leonard Richter-Matthies ihre Eindrücke, Urteile und Wertungen zur Rede des türkischen Ministerpräsidenten Reccep Tayyib Erdoğan vor, die er am 24.5.2014 in Köln vor tausenden Anhängern hielt. Ihr inszenierter und propagandistischer Charakter wurde offensichtlich.

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In einer Mischung aus Vortrag und Diskussion erklärte uns Frau Lühmann dann, dass in Deutschland seit 2005 durch das neue Zuwanderungsgesetz eine Pflicht herrscht, als Immigrant_in einen Integrationskurs zu besuchen. Der Integrationskurs bereitet die Immigrant_innen auf den Deutschtest und auf den Orientierungstest „Leben in Deutschland“ vor. Ein Kurs besteht aus sechzig Stunden Politik und Geschichte und zudem aus sechshundert bis neunhundert Stunden Deutsch. Wenn man den Test nicht bestanden hat besteht die Möglichkeit, weitere dreihundert Stunden Deutsch belegen und den Test zu wiederholen. Wenn man den Test bestanden hat, erhält man ein entsprechendes Zertifikat.

Doch nicht jede/r kann einfach einen Integrationskurs besuchen, denn man muss eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr haben.

Da man als Immigrant_in in der Regel nicht viel Geld zur Verfügung hat und die Immigrationskurse kostenpflichtig und dabei relativ teuer sind (pro hundert Stunden: dreihundert Euro), finanziert der Staat mindestens die Hälfte. Wenn man jedoch dennoch unter Geldproblemen leidet, hat man als Immigrant_in die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenbefreiung zu stellen. Dennoch muss man die Fahrtkosten, wenn man weniger als drei Kilometer von der VHS entfernt wohnt, und die Lernmaterialien selbst bezahlen.

Es gibt auch besondere Immigrationskurse wie zum Beispiel Kurse für Analphabeten. Oftmals ist aber das Problem nicht nur, dass es Analphabet_innen gibt, sondern auch, dass in den meisten Herkunftsländern keine oder nur Schulpflicht über wenige Jahre herrscht. So haben die Menschen, die aus manchen Ländern kommen, nur eine Schulpflicht von zum Beispiel fünf Jahren. Das entspricht ungefähr dem Bildungsniveau der Grundschule. Man stelle sich also vor, man würde von einem Grundschüler verlangen, nachdem er mehrere Jahre keine Schule mehr besucht hatte, er solle einen Brief schreiben oder einen Lebenslauf (wie es in den Sprachkursen verlangt wird)! Dass dies kaum sinnvoll ist, ist offensichtlich.

Doch die meisten Immigrant_innen nehmen den Immigrationstest als eine Chance für ein neues Leben wahr. Circa 74 % der Kursteilnehmer_innen bestehen den Test auch.

Fazit: Es herrscht zum Teil eine Immigrationspflicht. Man muss den Sprachtest bestehen und bestimmte Kenntnisse über das gesellschaftliche System nachweisen, dass ganze gilt aber nur für Leute mit einer mindestens einjährigen Aufenthaltserlaubnis.

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Melina Thomzik (Ko-Leiterin der AG SoR-SmC)

Fotos: Drs

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