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SOR-SMC-klein-2Flüchtlinge?!

Ich, Melina Thomzik, Ko-Leiterin der AG „Schule ohne Rassismus – Schule mir Courage“, war vom 24. bis 26. Oktober in der Evangelischen Akademie Loccum, um an der Tagung „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.“ Für eine neue Offenheit gegenüber Flüchtlingen bei uns teilzunehmen. Ich habe dort viel gelernt und viel mitgenommen. Hier findet ihr einen kleinen Auszug davon:

Weltweit sind mehr als 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. oftmals Flucht vor dem Tod.

Doch wer ist ein Flüchtling?

Flüchtlinge sind Menschen, die aufgrund von politischer oder religíöser Verfolgung, häuslicher Gewalt, Krieg, drohender Todesstrafe oder auch anderen drohenden Gefahren ihr Heimatland verlassen und in einem anderen Gebiet des Landes oder auch in einem anderen Land Schutz suchen. Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien und Somilia machen mehr als die Hälfte der weltweiten Flüchtlinge aus.
Im Rahmen des Asylverfahrens wird dann festgestellt, wer als Flüchtling Schutz erhält. Dabei führen nicht alle oben genannten Gründe, die zwar einen Menschen dazu veranlassen, seinen Heimatort zu verlassen, nach den geltenden Gesetzen zu einer rechtlichen Anerkennung als Flüchtling. Wenn wir also den Begriff Flüchtling verwenden, dann meinen wir nicht den Rechtsstatus, sondern jeden Menschen, der Schutz sucht.
Doch Deutschland gewährt nicht jedem Schutz, der hier als Flüchtling ankommt. Zwar hat jeder politisch Verfolgte laut Artikel 16a des Grundgesetzes ein Recht auf Asyl, jedoch durch das Dublinverfahren werden viele, die in Deutschland angekommen sind, um ein Asylantrag zu stellen, wieder abgeschoben.
Das Dublin-Verfahren regelt die Zuständigkeit des jeweiligen EU-Mitgliedstaates hinsichtlich Asylverfahren. In der Praxis sieht das so aus: Die meisten Flüchtlinge, die nach Europa kommen, kommen aus Afrika und Asien. Häufig nutzen sie den Seeweg und kommen deshalb in Spanien, Italien, Malta oder Griechenland an. Da in diesen Ländern die Lebensbedingungen für die Schutzsuchenden sehr schlecht sind, besteht häufig ein Interesse an der Weiterreise, um in ein anderes Land zu gelangen. Wenn ein Flüchtling Deutschland über einen so genannten sicheren Drittstaat erreicht, wie z.B. Italien oder Malta, und dieses nachgewiesen werden kann (da der Flüchtling dort Fingerabdrücke abgeben hat), ist eine Abschiebung in diesen so genannten Drittstaat vorgesehen.

Wie kommen Flüchtlinge nach Deutschland?

Legale Möglichkeiten, nach Europa zu kommen, gibt es kaum. Nur wenigen Flüchtlingen gelingt die Flucht über den Luftweg, denn durch die europäische Abschottungspolitik wird dieser stark überwacht, genauso wie die Küsten. Deshalb sind Flüchtlinge auf Fluchthelfer angewiesen, doch trotzdem (oder gerade deshalb) nutzen sie oftmals gefährliche Fluchtwege. Daher kommt es auch immer wieder zu Todesunfällen, wie z.B vor der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa.
Doch man kann auch im Rahmen von Resettlements oder sonstigen Aufnahmeprogrammen nach Deutschland gelangen. Diese Programme ermöglichen Menschen aus ausgewählten Kriegsregionen, z.B Syrien, nach Deutschland zu kommen.
2013 kamen die meisten Asylantragsteller, die den Weg nach Deutschland geschafft hatten, aus der Russischen Förderation (14,8 %, laut dem Flüchtlingsrat), aber auch Menschen aus Syrien, Serbien, Afghanistan, Mazedonien, Eritrea, Somalia und Pakistanien waren stark vertreten.

Wie läuft das Asylverfahren ab und wer erhält Schutz als Flüchtling?

Während der Zeit, in der über das Asyl entschieden wird, erhalten die Asylbewerber eine sogennante „Aufenthaltsgestattung“. Über den Asylantrag kann innerhalb weniger Wochen entschieden werden oder die Entscheidung kann sich über Jahre hinziehen. Je nach Herkunftsland und Zahl der eingehenden Fälle ist die Entscheidungsdauer über Asylanträge unterschiedlich lang. Auch das Auftreten neuer Gefährdungssituationen entscheidet über die Länge. Es kommt während des Asylverfahrens auch zu einer Anhörung. Die Asylbewerber erhalten dafür Informationsblätter aber darüber hinaus haben sie keine Möglichkeit eines kostenlosen Rechtsbeistandes oder ausführlicher Beratung. Danach wird entschieden, ob dem Asylbewerber das Asyl zugesprochen wird oder nicht.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und ggf. Gerichte entscheiden, ob ein Flüchtling Asyl erhält nach geltender Rechtslage unter Einbeziehung des Artikel 16a des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention (ein wichtiges Dokument zum Schutz von Flüchtlingen). In der Genfer Flüchtlingskonvention steht, dass ein Mensch nicht abgeschoben werden kann, solange sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität oder seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe aus politischen Überzeugungen bedroht ist.
Auch bezieht man Schutzkriterien mit ein, wie ein Verbot der Abschiebung bei drohender Todesstrafe, Folter oder unmenschlicher Behandlung.
2013 bekamen 25% aller Flüchtlinge Schutzstatus zugesprochen, 38% der Ansylanträge wurde abgelehnt und die restlichen 37% wurden inhaltlich nicht geprüft, da beispielsweise das Dublin-Verfahren engeleitet wurde (Angaben des Flüchtlingsrates).
Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, wird nicht gleich eine Abschiebung eingeleitet, Flüchtlinge erhalten dann in der Regel eine „Duldung“. Eine Duldung ist mit vielen Enschränkungen und Auflagen verbunden. Für Duldungen gibt es beispielsweise folgende Gründe: fehlende Pässe, fehlende Reiseverbindungen in ein vom Krieg zerstörtes Land oder medizinische Gründe. Es kann sein, das Flüchtlinge jahrelang mit dem Status der „Duldung“ leben, also ständig mit der ungewissen Zukunft. Eine „Duldung“ wird meistens nicht länger als für drei Monate ausgegeben, danach muss man sich die nächste „Duldung“ holen. Viele Flüchtlinge leben also seit Jahren mit einer „Kettenduldung“ und damit mit einer dauerhaften Unsicherheit.

Habt ihr sonst noch Fragen zu Flüchtlingen oder wollt sonst noch irgendetwas zu diesem Thema wissen, dann könnt ihr mich gerne ansprechen.

Melina Thomzik (Ko-Leiterin der AG SoR-SmC)

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